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Produziert von HUUN. Verkauft von HUUN.
10 Jahre Garantie

BESCHRÄNKTE 10-JAHRES-GARANTIE

HUUN Aluminium und Handels GmbH („HUUN“) bietet für die nachfolgend genannten Produkte und Komponenten eine freiwillige, eingeschränkte Herstellergarantie.

Die Garantie umfasst – abhängig von der jeweiligen Produktkomponente:

  • 10 Jahre Garantie auf die tragende Struktur und mechanische Komponenten von Pergolen, Rollos und Sliding Shutters;
  • 10 Jahre Garantie auf das Gewebe von HUUN Zip Screens bei Material- oder Herstellungsfehlern;
  • 2 Jahre Garantie auf elektronische und elektrische Komponenten, einschließlich Motoren, LED-Beleuchtung, Heizstrahler, Steuerungen und sonstige elektrische Bauteile.

Die Garantie gilt ausschließlich für den ursprünglichen Käufer („Kunde“), ist nicht übertragbar und beginnt automatisch mit dem Datum der Auslieferung der Ware.

Diese freiwillige Garantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten des Kunden. Gesetzliche Ansprüche wegen Mängeln werden durch diese Garantie weder eingeschränkt noch ersetzt.


GARANTIEBEDINGUNGEN

Geltungsbereich

Diese Garantie gilt für Produkte, die von HUUN für die Verwendung in Deutschland und Österreich verkauft und geliefert wurden.

Für Produkte in der Schweiz erfolgt die Garantie- und Serviceabwicklung über den jeweils zuständigen lokalen HUUN-Partner. Kunden in der Schweiz wenden sich daher im Garantiefall an den Partner, über den der Kauf beziehungsweise die Lieferung abgewickelt wurde.

Die jeweils zwingenden gesetzlichen Rechte des Kunden nach dem am Kaufort anwendbaren Recht bleiben unberührt.


GARANTIEDAUER UND ABDECKUNG

1. Struktur und mechanische Komponenten – 10 Jahre

HUUN gewährt eine eingeschränkte Garantie von zehn (10) Jahren auf Material- und Herstellungsfehler an der tragenden Struktur sowie an mechanischen Komponenten.

Hierzu gehören insbesondere – soweit Bestandteil des jeweiligen Produkts:

  • Aluminiumprofile und tragende Rahmenteile
  • Pfosten und Träger
  • Lamellen
  • mechanische Lamellenverstellungen
  • Kurbelsysteme
  • mechanische Rollo-Komponenten
  • Führungs- und Verbindungskomponenten
  • mechanische Komponenten von Sliding Shutters
  • bewegliche Lamellenmechanismen
  • Kunststoffkomponenten innerhalb mechanischer Lamellen- und Shutter-Systeme

Die Garantie setzt eine bestimmungsgemäße Nutzung, fachgerechte Installation sowie die Einhaltung der jeweiligen Montage-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen voraus.

Normaler Verschleiß ist nicht Bestandteil dieser Garantie.


2. Zip-Screen-Gewebe – 10 Jahre

HUUN gewährt auf das Gewebe seiner Zip-Screen-Systeme eine eingeschränkte Garantie von zehn (10) Jahren gegen Material- und Herstellungsfehler.

Die Garantie gilt insbesondere für einen nachweisbaren Material- oder Produktionsfehler, der bei normaler Nutzung zu einem vorzeitigen Funktionsverlust des Gewebes führt.

Die Garantie umfasst ausdrücklich keine Schäden, die durch äußere Einwirkung, unsachgemäße Nutzung oder normalen Verschleiß verursacht wurden.

Normale Alterungs- und Gebrauchsspuren des Gewebes stellen keinen Garantiefall dar.

Hierzu zählen insbesondere:

  • normale Verschmutzung
  • Staub- und Umweltrückstände
  • normale Abriebspuren
  • allmähliche Farbveränderungen
  • normale Ausbleichung durch UV- und Witterungseinflüsse
  • normale optische Veränderungen aufgrund von Alterung
  • Gebrauchsspuren an stark beanspruchten Bereichen
  • Schäden durch falsche Reinigung oder ungeeignete Reinigungsmittel
  • Beschädigungen durch scharfe oder harte Gegenstände
  • Schnitte, Löcher oder Risse infolge äußerer Einwirkung
  • Schäden durch Tiere
  • Schäden durch Gegenstände, Möbel oder andere Hindernisse
  • Schäden durch unsachgemäße Bedienung
  • Schäden durch Wind- oder Wetterbedingungen außerhalb der Produktspezifikation

Die Garantie für die Jahre sechs bis zehn ist eine freiwillige zusätzliche Garantieverpflichtung von HUUN.


3. Elektronische und elektrische Komponenten – 2 Jahre

Für elektronische und elektrische Komponenten gilt eine Garantie von zwei (2) Jahren.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Elektromotoren
  • Motorsteuerungen
  • Funkempfänger und Fernbedienungskomponenten
  • LED-Beleuchtung
  • Heizstrahler
  • Netzteile
  • elektrische Steuerungskomponenten
  • elektrische Verbindungen und sonstige elektronische Bauteile

Dies gilt sowohl für elektronische Komponenten, die zusammen mit einer Pergola, einem Rollo oder einem anderen HUUN-System erworben wurden, als auch für separat erworbene elektronische Zubehörprodukte, soweit für das jeweilige Produkt keine ausdrücklich abweichende Garantie angegeben wird.


WICHTIG: MANGEL ODER DEFEKT VS. BESCHÄDIGUNG

Für die Beurteilung eines Garantieanspruchs unterscheidet HUUN ausdrücklich zwischen einem Material- oder Herstellungsfehler („Mangel/Defekt“) und einer nachträglich entstandenen Beschädigung.

Ein Mangel oder Defekt

Ein Garantiefall kann insbesondere vorliegen, wenn ein Produkt oder eine Komponente bei bestimmungsgemäßer Nutzung aufgrund eines Material- oder Herstellungsfehlers vorzeitig ausfällt.

Beispiele können sein:

  • vorzeitiger Bruch einer Komponente aufgrund eines Materialfehlers
  • fehlerhafte Verarbeitung eines Bauteils
  • ungewöhnlich vorzeitiger Ausfall eines mechanischen Bauteils bei normaler Nutzung
  • ein nachweisbarer Produktionsfehler des Screen-Gewebes
  • ein Funktionsausfall, der auf einen Herstellungsfehler zurückzuführen ist

Eine Beschädigung

Eine Beschädigung liegt dagegen vor, wenn ein grundsätzlich mangelfreies Produkt durch äußere Einwirkung, Bedienung, Unfall, falsche Nutzung oder andere externe Ursachen beschädigt wird.

Hierzu gehören beispielsweise:

  • ein eingerissenes Screen-Gewebe durch einen Gegenstand
  • Schnitte oder Löcher im Gewebe
  • Beschädigungen durch Haustiere
  • Kollisionen mit Möbeln oder anderen Gegenständen
  • gewaltsames Öffnen oder Schließen
  • Beschädigungen bei Montage oder Demontage
  • Überlastung
  • Schäden durch nicht bestimmungsgemäße Verwendung
  • Schäden aufgrund von Wetterbedingungen oberhalb der zulässigen Produktgrenzen

Eine solche Beschädigung ist kein Garantiefall, auch wenn sie innerhalb der Garantiezeit auftritt.


BESCHÄDIGTES ZIP-SCREEN-GEWEBE

Ist ein Zip-Screen-Gewebe beschädigt, ohne dass ein Material- oder Herstellungsfehler vorliegt, besteht kein Anspruch auf einen kostenlosen Austausch im Rahmen dieser Garantie.

HUUN bietet dem Kunden jedoch – vorbehaltlich der Verfügbarkeit des jeweiligen Gewebes – die Möglichkeit, ein Ersatzpanel gegen Berechnung des Gewebes beziehungsweise Ersatzmaterials zuzüglich der anfallenden Versandkosten zu erhalten.

Diese Ersatzlieferung stellt keine Garantieleistung dar und verlängert die ursprüngliche Garantiezeit des Produkts nicht.

Zusätzliche Montage-, Demontage- oder Serviceleistungen sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.


NORMALER VERSCHLEISS UND ALTERUNG

Die zehnjährige Garantie bedeutet nicht, dass ein Produkt während dieses Zeitraums keinerlei optische oder nutzungsbedingte Veränderungen aufweisen darf.

Produkte im Außenbereich sind dauerhaft UV-Strahlung, Temperaturänderungen, Feuchtigkeit, Schmutz und mechanischer Beanspruchung ausgesetzt.

Von der Garantie ausgeschlossen sind deshalb insbesondere normale und erwartbare Veränderungen aufgrund von:

  • Nutzung
  • Reibung
  • Bewegung
  • Alterung
  • UV-Einstrahlung
  • Witterung
  • Verschmutzung
  • Reinigung

Dies gilt insbesondere für bewegliche Verbindungen, Gleit- und Reibflächen, Führungen sowie mechanische Kunststoffkomponenten.

Bei den Kunststoff-Lamellenmechanismen der Sliding Shutters sind insbesondere normaler mechanischer Verschleiß sowie normale alters-, nutzungs- und UV-bedingte Veränderungen nicht Bestandteil der Garantie.

Ein ungewöhnlich vorzeitiger Ausfall aufgrund eines nachweisbaren Material- oder Herstellungsfehlers kann dagegen innerhalb der Garantiezeit einen Garantiefall darstellen.


WEITERE AUSSCHLÜSSE VON DER GARANTIE

Die Garantie deckt keine Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen ab, die verursacht wurden durch:

  • höhere Gewalt oder Naturkatastrophen;
  • Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben oder Blitzschlag;
  • außergewöhnliche oder extreme Wetterbedingungen;
  • Schnee-, Wind- oder sonstige Belastungen oberhalb der für das jeweilige Produkt angegebenen technischen Grenzwerte;
  • Hagel, Glatteis oder andere außergewöhnliche Naturereignisse;
  • übermäßige Salzbelastung oder besonders aggressive Umgebungsbedingungen;
  • Vandalismus;
  • Unfall oder mechanische Fremdeinwirkung;
  • unsachgemäße Wartung;
  • Missbrauch oder Fahrlässigkeit;
  • übermäßige Hitzeeinwirkung;
  • Überlastung der Konstruktion;
  • nicht von HUUN autorisierte Änderungen oder Modifikationen;
  • Verwendung nicht freigegebener Ersatzteile;
  • nicht autorisierte Reparaturen;
  • Fehler bei der Montage;
  • Nichtbeachtung der HUUN Montage-, Bedienungs- oder Wartungsanleitungen;
  • ungeeignete oder instabile Fundamente;
  • Bewegung oder Setzung des Untergrunds nach der Installation;
  • Veränderungen am Gebäude oder Befestigungsuntergrund;
  • Sachschäden, die während der Montage oder Demontage entstehen;
  • unsachgemäße Lagerung vor der Installation;
  • Schäden infolge einer erheblich verzögerten Installation oder ungeeigneten Lagerung zwischen Lieferung und Montage.

Bei wandmontierten Pergolen ist die fachgerechte Abdichtung und Isolierung des Übergangs zwischen Gebäude und Pergola bauseits sicherzustellen.

HUUN übernimmt keine Garantie für Wassereintritt zwischen Gebäude beziehungsweise Fassade und Pergola, soweit dieser auf eine fehlende, unzureichende oder fehlerhafte bauseitige Abdichtung zurückzuführen ist.


WIND- UND SCHNEELAST

HUUN Pergola-, Rollo- und Shutter-Systeme dürfen ausschließlich innerhalb der für das jeweilige Produkt angegebenen technischen Belastungsgrenzen betrieben werden.

Die jeweils gültigen Angaben zu Windbeständigkeit und Schneelast ergeben sich aus:

  • den technischen Produktinformationen,
  • der Montage- beziehungsweise Bedienungsanleitung und
  • den produktspezifischen Angaben auf www.huun.eu.

Schäden infolge einer Überschreitung dieser Belastungsgrenzen sind nicht Bestandteil der Garantie.


INSTALLATION

Die Installation muss entsprechend den jeweils gültigen HUUN Installationsrichtlinien durchgeführt werden.

Die Garantie kann ausgeschlossen sein, soweit ein geltend gemachter Schaden nachweislich auf:

  • eine fehlerhafte Installation,
  • ungeeignete Befestigungsmittel,
  • ein ungeeignetes Fundament,
  • unzureichende Verankerung,
  • falsche elektrische Installation oder
  • die Nichtbeachtung der Montageanleitung

zurückzuführen ist.

Elektrische Arbeiten müssen entsprechend den örtlich geltenden Vorschriften durchgeführt werden.


ERSATZTEILE

HUUN beabsichtigt, Ersatzteile beziehungsweise technisch geeignete Ersatzkomponenten für einen Zeitraum von bis zu zehn (10) Jahren nach dem Kauf verfügbar zu halten.

Die tatsächliche Verfügbarkeit kann jedoch aufgrund von:

  • Produktänderungen,
  • Modellwechseln,
  • technischen Weiterentwicklungen,
  • Lieferkettenänderungen oder
  • der Einstellung einzelner Komponenten

eingeschränkt sein.

Ist das ursprüngliche Bauteil nicht mehr verfügbar, kann HUUN ein technisch und funktional vergleichbares Ersatzteil anbieten.

Der Kauf oder Austausch eines Ersatzteils verlängert die ursprüngliche Garantiezeit des Gesamtprodukts nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.


OFFENE ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN

Soweit gesetzlich zulässig, kann die Bearbeitung freiwilliger Garantieleistungen ausgesetzt werden, solange fällige und unbestrittene Zahlungsverpflichtungen aus dem betreffenden Kaufvertrag gegenüber HUUN nicht erfüllt sind.

Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.


GARANTIEANSPRUCHSVERFAHREN

Ein Garantieanspruch sollte nach Feststellung des Mangels möglichst unverzüglich schriftlich gemeldet werden.

Für Deutschland und Österreich:

[email protected]

Die Mitteilung sollte insbesondere folgende Angaben enthalten:

  • Name und Adresse des Kunden
  • Bestell- oder Rechnungsnummer
  • Produktbezeichnung
  • detaillierte Beschreibung des Mangels
  • aussagekräftige Fotos und/oder Videos
  • Installationsdatum
  • Datum der Feststellung des Mangels
  • Installationsort
  • gegebenenfalls Angaben zum Händler oder Installationspartner
  • Kopie der Rechnung beziehungsweise Kaufnachweis

Kunden in der Schweiz wenden sich an den zuständigen lokalen HUUN-Partner.

HUUN kann zusätzliche Informationen anfordern, soweit diese für die Beurteilung des Garantieanspruchs erforderlich sind.


PRÜFUNG DES GARANTIEFALLS

HUUN behält sich das Recht vor, das betroffene Produkt beziehungsweise die betroffene Komponente vor Anerkennung eines Garantieanspruchs zu prüfen oder prüfen zu lassen.

Ohne vorherige Abstimmung sollten keine Reparaturen oder Veränderungen durchgeführt werden, die eine sachgerechte Untersuchung der Ursache unmöglich machen.

Ausgenommen hiervon sind notwendige Sofortmaßnahmen zur Vermeidung weiterer Schäden oder zur Abwehr einer Gefahr. Solche Maßnahmen sollten möglichst vollständig durch Fotos oder Videos dokumentiert werden.


LEISTUNGEN IM GARANTIEFALL

Liegt ein berechtigter Garantiefall vor, erfolgt die Abwicklung nach Maßgabe dieser Garantie und des jeweils anwendbaren zwingenden Rechts.

Je nach Art des Mangels kann HUUN insbesondere:

  • das betroffene Bauteil reparieren,
  • ein Ersatzteil liefern,
  • die betroffene Komponente ersetzen oder
  • soweit Reparatur beziehungsweise Ersatz nicht möglich oder nicht angemessen sind, eine andere geeignete Lösung anbieten.

HUUN bemüht sich, berechtigte Garantieansprüche innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu bearbeiten.

Soweit eine abschließende Lösung möglich ist, soll die Bearbeitung grundsätzlich innerhalb von 90 Tagen nach Eingang aller für die Prüfung erforderlichen Unterlagen und Informationen erfolgen.

Ist das ursprüngliche Produkt oder Bauteil nicht mehr verfügbar, kann ein technisch und funktional gleichwertiges Ersatzprodukt beziehungsweise Ersatzteil verwendet werden.

Gesetzlich zwingende Ansprüche und Kostenregelungen bleiben hiervon unberührt.


TRANSPORT-, MONTAGE- UND NEBENKOSTEN

Nicht von der Garantie umfasst sind zusätzliche Kosten, die nicht unmittelbar Bestandteil der Garantieleistung sind, beispielsweise freiwillig beauftragte Zusatzarbeiten, Einlagerung oder sonstige vom Kunden veranlasste Dienstleistungen.

Soweit Transport-, Ausbau-, Einbau-, Arbeits- oder Materialkosten aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften vom Garantiegeber zu tragen sind, bleiben diese gesetzlichen Verpflichtungen ausdrücklich unberührt.

Bei nicht von der Garantie erfassten Beschädigungen trägt der Kunde insbesondere die Kosten für Ersatzmaterial, Versand sowie gegebenenfalls Montage und Demontage.


FREIWILLIGES RÜCKGABERECHT

Soweit HUUN zusätzlich zum gesetzlichen Widerrufsrecht ein freiwilliges 30-Tage-Rückgaberecht gewährt, gelten hierfür die jeweils veröffentlichten Rückgabebedingungen.

Bei einer freiwilligen Rückgabe ohne Qualitätsmangel müssen die Waren grundsätzlich unbenutzt und – soweit in den Rückgabebedingungen vorgesehen – ungeöffnet beziehungsweise im wiederverkaufsfähigen Zustand sein.

Die Kosten einer freiwilligen Rücksendung können vom Kunden zu tragen sein.

Gesetzliche Widerrufs- und Gewährleistungsrechte bleiben hiervon vollständig unberührt.


GESETZLICHE RECHTE

Diese Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Herstellergarantie.

Sie schränkt die gesetzlichen Rechte des Kunden bei mangelhaften Waren nicht ein.

Für Kunden in Deutschland gelten insbesondere die gesetzlichen Vorschriften über Mängelrechte und Garantien nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Für Kunden in Österreich gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Gewährleistungs- und Verbraucherschutzvorschriften.

Für Kunden in der Schweiz gelten die für den jeweiligen Kauf anwendbaren gesetzlichen Regelungen sowie die Bedingungen des zuständigen lokalen Vertriebspartners.

Die gesetzlichen Rechte können unabhängig davon geltend gemacht werden, ob zusätzlich ein Anspruch aus dieser freiwilligen HUUN Garantie besteht.


HAFTUNG

Diese Garantie regelt ausschließlich die hier beschriebenen freiwilligen Garantieleistungen.

Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere solche, die nach dem jeweils anwendbaren Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden dürfen, bleiben unberührt.


GARANTIEGEBER

HUUN Aluminium und Handels GmbH
Industriestraße 15
64807 Dieburg
Deutschland

E-Mail: [email protected]


ZUSAMMENFASSUNG DER HUUN GARANTIE

10 Jahre
Struktur und mechanische Komponenten

10 Jahre
Zip-Screen-Gewebe bei Material- und Herstellungsfehlern

2 Jahre
Motoren, LED, Heizstrahler und sonstige elektronische oder elektrische Komponenten

Deutschland und Österreich
Direkte Garantieabwicklung über HUUN

Schweiz
Garantie- und Serviceabwicklung über den zuständigen lokalen HUUN-Partner

Wichtig: Normale Abnutzung, Alterung und Beschädigungen durch äußere Einwirkung sind keine Material- oder Herstellungsfehler und daher nicht Bestandteil der Garantie.

Diese Garantiebedingungen ersetzen frühere freiwillige HUUN Garantiebedingungen für Produkte, auf die die neuen Bedingungen ausdrücklich Anwendung finden. Gesetzliche Rechte der Kunden werden hierdurch nicht eingeschränkt.

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